Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt.
Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen.
Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen.
Finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten.
Mit einer Risiko-Lebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder auch Geschäftspartner optimal absichern.
Hilfe vom Staat
was bekommen die Hinterbliebenen?
Witwen/Witwerrente
Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/ Witwerrente gezahlt.
Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.
Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.
Übersicht Hinterbliebenen-Renten (Stand 03.2019)
Kleine Witwen-/Witwerrente:
25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre
Große Witwen-/ Witwerrente:
55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenenen
Halbwaisenrente:
10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Vollwaisenrente
20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Privat vorsorgen mit einer Risikolebensversicherung
SORGEN SIE VOR
Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat.
Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000 €) auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden.
Deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch sein.
Worauf Sie achten sollten
Ehrlich sein
Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Salvatorische Klauseln im Versicherungs-Antrag
Viele Versicherer haben bei den Antragsfragen sogenannte "salavatorische Klauseln" hinterlegt. Manchmal sogar nur im Kleingedruckten. Zum Beispiel "... gibt es sonst irgendwelche Krankheiten in Ihrer Vergangenheit, nach denen wir nicht gefragt haben?" In solchen Fällen hilft fast nur noch dem Versicherer die komplette Krankenakte, von Geburt an zu senden. Natürlich können Sie solche Versicherer auch meiden. Es gibt auch andere, faire Versicherungsgesellschaften.
Richtige Höhe der Absicherung
Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z.B. Arztberichte. Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Nachversicherungsgarantien
Zusätzlich bieten Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, dass Sie den Schutz an sich ändernde Lebenssituationen anpassen können. So ermöglichen diese Garantien z.B., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.
Ausreichende Laufzeit
Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird.
Kündigung jederzeit möglich
Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung „spart“ ein junges Eintrittsalter Geld.
Versicherungssumme
Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mit berücksichtigt sind.
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