E-Scooter Versicherung ab 15. Juni Pflicht
E-Scooter dürfen ab 15. Juni 2019 in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen.
So hat es der Deutsche Bundestag am 17.Mai. 2019 entschieden. Die einen sehen in ihnen eine Entlastung der Verkehrssituation der Stadt, für die anderen sind sie einfach ein cooles Fortbewegungsmittel: E-Scooter.
Was Sie pünktlich zur Zulassung für den Straßenverkehr wissen sollten
Was ist eigentlich so ein E-Scooter?
Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (meist mit Klappmechanismus, damit man wendig urban zwischen Scooter und „Öffis“ wechseln kann).
Achtung:
- Die neue Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange! Die offizielle Bezeichnung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“.
- Und ganz wichtig: Sie fahren nicht schneller als 20 km/h!
- Gefahren werden darf künftig übrigens auf Radwegen (u. ä.) und der Straße.
- Fußgängerwege bleiben entgegen der ursprünglichen Planungen tabu!
- Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht weder einen Führerschein noch besteht Helmpflicht.
- Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
- E-Scooter müssen eine gültige Betriebserlaubnis haben.
- E-Scooter sind versicherungspflichtig!
FAQ´s vom Bundesministerium
Das Bundesministerium hat diese FAQ-Seite zum Thema eingerichtet.
Was bei der Anschaffung zu beachten ist
Achten Sie bei der Anschaffung wirklich genau darauf, dass Ihr Scooter auch wirklich der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte…) Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen.
Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße!
Versicherungspflicht
Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind die E-Scooter natürlich versicherungspflichtig.
Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen nicht montieren – ist auch nicht vorgesehen. Die Lösung wird in Form einer Aufklebeplakette geboten.
Bußgelder drohen
Wer ohne Betriebserlaubnis bzw. ohne Versicherungsschutz erwischt wird dem drohen Bußgelder und für Führerscheinbesitzer sogar Punkte in Flensburg. Nehmen Sie also das fahren mit dem E-Scooter nicht auf die leichte Schulter.
Keine Helmpflicht
Dennoch sollten Sie beachten dass die E-Scooter mit bis zu 20 km/h am Straßenverkehr teilnehmen. Deshalb empfehlen wir die Fahrzeuge nur mit Schutzausrüstung zu fahren.
Einige Unfall-Versicherer belohnen das Tragen eines Helms im Straßenverkehr im Falle eines Unfallschadens sogar mit einem Helmbonus.
Wer versichert sowas?
Kunden von hüber.versichert haben damit kein Problem. Für unsere Kunden haben wir ein feines Portfolio ausgezeichneter Versicherer, welche die E-Scooter Versicherung bereits anbieten.
Gleich hier zum Abschluss
Lassen Sie sich beraten
Gute Beratung ist durch nichts zu ersetzen. Gerade wenn es um die wirklich wichtigen Versicherungen geht. Auch wenn Sie wenig Zeit haben oder der Weg zu uns für Sie zu weit ist. Wir haben Lösungen. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon, Online und natürlich auch in unserm Büro.
Beratung in unserem Büro
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne in unseren Räumen. Vereinbaren Sie doch jetzt gleich einen Beratungstermin in unserem Büro. Wenn Sie in der Nähe von Schwäbisch Gmünd / Region Stuttgart leben.
Terminvereinbarung
Jetzt Termin vereinbarenOnline-Beratung
Jetzt zur Online-BeratungBeratung Telefonisch
Natürlich können Sie uns auch ganz klassisch anrufen.
0 7171 1819441
oder Sie fordern einen Rückruf an