Gesetzlich betreut - das müssen Sie unbedingt wissen

Gesetzlich betreut – das wollen Sie nicht wirklich

Gesetzlich betreut, das heißt ein vom Gericht bestimmter Betreuer regelt Ihre Angelegenheiten. Ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Betreuung sind Sie dann fremdbestimmt. Ihr eigener Wille und leider viel zu oft auch der Wille von Angehörigen oder nahestehenden Personen ist außen vor. 

Gesetzlich betreut – für Petra Hüber eine Horrorvorstellung

Petra  Hüber ist Notfallmanagerin, Testamentsvollstreckerin und Versicherungsexpertin. Auf gar keinen Fall möchte Sie gesetzlich betreut werden. Deshalb hat die Vorsorgeexpertin rechtzeitig vorgesorgt. 

Das fremde, vom Gericht bestellte Personen, in einem Notfall oder im Fall des körperlichen oder geistigen Verfalls über Ihr Schicksal, Ihr Vermögen und Leben bestimmen ist für sie unvorstellbar. 

In diesem Video zeigt Petra Hüber auf was passieren kann wenn jemand gesetzlich betreut wird.

 

 

Gesetzliche Betreuung

gesetzlich betreut

So steht´s in Wikipedia:

Die Betreuerbestellung kann gemäß § 1896 BGB auf eigenen Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen erfolgen. Eine Anregung kann von jeder beliebigen Person ausgehen. Die Anregungen können bei den Betreuungsbehörden sowie bei jedem anderen Gericht eingereicht werden. Die Entscheidung darüber, ob die Bestellung eines Betreuers erfolgt, obliegt dem Betreuungsgericht……

Und darum geht es im Video

Petra Hüber berichtet über eine Reportage des Magazins Plus Minus des öffentlich rechtlichen Fernsehsenders ARD

Eine alleinstehende Frau, ohne Kinder wurde unter gesetzliche Betreuung gestellt weil sie keine Vollmacht hatte. Eine Betreuerin kümmerte sich um alles (oder auch nicht). Der Neffe der die Frau ab und an besucht stellte fest dass das Haus ziemlich heruntergekommen war nachdem die Tante im Heim war. Die gesetzliche Betreuerin hat sich nicht anscheinend nicht gekümmert.

Also was tun wenn sich der gesetzliche Betreuer nicht so kümmert wie man es erwartet?

Der Neffe hat wohl die Polizei und die Staatsanwaltschaft informiert. Also war die Angelegenheit zumindest aktenkundig

Was ist passiert?

Nichts der gesetzliche Betreuer änderte seine Arbeit nicht.

Inzwischen ist die  Tante gestorben.

Das Haus verkauft und abgerissen. Nur noch eine Wiese erinnert den Neffen an das  Haus der Tante. 

Erinnerungsstücke? Keine. 

Das Gericht sagte dazu: dem Betreuungsgericht war das so nicht bekannt

Der gesetzliche Betreuer hat nicht einmal den letzten Wille der Frau beachtet die im Familiengrab beigesetzt werden wollte – sie bekam ein Grab irgendwo alleine.

Zweite Geschichte in der oben genannten Reportage

Die 94-jährige Mutter wurde unter Betreuung gestellt, auch sie hatte keine Vollmachten. Der 70jährige Sohn hätte die Mutter betreuen können er war fit aber da keine Vollmacht vorhanden war hat das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt, einen Fremden. Die Mutter kam ins Heim der Sohn hat keine Auskunft bekommen wie es der Mutter geht.

Die Mutter ist gestorben, er hat ein Körbchen mit seinem Erbe bekommen. ein paar Bildern das war´s.

Muss das sein?

Nein muss es nicht. Wenn man seine Vollmachten erledigt solange man fit, kann man so etwas vermeiden.

Keine Vollmachten – Fremdbestimmt im Notfall

Nur wer Keine Vollmachten hat und ein Notfall trifft ihn bekommt einen gesetzlichen Betreuer zugewiesen. Der Betreuer kann ALLES tun was vorher vom fitten Menschen selbst gemacht wurde. Weder der Betreute noch irgendwelche Familienangehörigen, Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder haben ein Mitspracherecht. Wenn der gesetzliche Betreuer bestellt ist schaltet und waltet er nach eigenem Ermessen. Er bestimmt über alles, Geld, Gesundheit, Krankheit über das gesamte Leben des in Betreuung stehenden. Ja sogar über dessen letzten Willen kann er sich hinwegsetzen.

Gesetzliche Betreuung vermeiden

Sie können gesetzliche im Notfall vermeiden. mit der richtigen rechtlichen Vorsorge. 

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Am wichtigsten sind Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Mit diesen Vollmachten regeln Sie wer im Betreuungsfall Ihre Interessen vertreten soll. Das kann ein Familienangehöriger, naher Verwandter oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens sein.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie Ihre „Wünsche“ im Sterbeprozess. 

Testament

Testament

Mit Ihrem Testament regeln Sie ihren letzten Willen. Nicht nur die Aufteilung Ihres Vermögens oder Haus- und Grundbesitz, können Sie mit einem Testament regeln, sondern auch vieles darüber hinaus. 

Häufige Irrtümer

Zahlreiche Irrtümer zu den Themen Vollmachten, Verfügungen und Testament gibt es. Petra Hüber informiert mit Live Vorträgen in Präsenz  und in Form von Online Vorträgen zu diesen wichtigen Themen. 

Begleitung auf dem Weg zu rechtskonformen Vollmachten

Als TÜV zertifizierte Notfallmanagerin begleitet Petra Hüber Menschen auf dem Weg Ihre Vollmachten und gegebenenfalls auch das Testament rechtskonform durch Anwälte erledigen zu lassen. 

Online Vorträge

Pandemiebedingt (Stand Mai 2021) finden die Vorträge zur Zeit nur Online statt. 

Eine Übersicht und Anmeldemöglichkeit zum kostenlosen Onlinevortrag finden Sie hier.

 

 

 

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