Infos zur Riester Rente 2019
Viele unserer Kunden haben eine Riester Rente.
Zulagen vom Staat für die Riester Rente 2019
Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und Steuervorteilen, indem die Sparleistung zusätzlich über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung absetzbar ist.
Zulagen kassieren mit der Riester Rente
Jeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Kindergeld gezahlt wird.
Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200 €.
Steuern sparen mit der Riester Rente
Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge – zuzüglich der zustehenden Zulagen – können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es bei den Zulagen bleibt oder ob zusätzlich noch eine Steuerersparnis zu gewähren ist (sog. Günstigerprüfung). Bei der Günstigerprüfung wird zunächst die fiktive Steuerersparnis durch Abzug der kompletten Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben berechnet. Ist die berechnete Steuerersparnis geringer als die gewährten Zulagen, wird keine zusätzliche Steuerersparnis ausgelöst. Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird zusätzlich zu den Zulagen die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis über die Einkommensteuererklärung erstattet.
Zuzahlungen in deinen Riestervertrag sind möglich
Die meisten unserer Reister Renten Kunden sparen in Ihre Riester Rente mit monatlichen Beiträgen.
Was viele jedoch nicht wissen oder vergessen haben, ist dass bei den allermeisten Riester-Verträgen Zuzahlungen möglich sind.
So ist es möglich die Förderbeiträge noch voll auszuschöpfen, wenn man zum Beispiel mehr verdient als zum Vertragsabschluss und bisher die Riester Rente nicht angepasst hat.
Auch können Sie mit Zuzahlungen Ihre Steuerlast im Jahr 2019 quasi in letzter Minute noch senken und schaffen sich gleichzeitig eine höhere Rente aus Ihrem Riester-Vertrag.
Mehr Informationen
Mehr Informationen zur Riester Rente finden Sie auf dieser Homepage und unserer Sonderseite zur Riester Rente.
Oder sie machen unseren Online Riestercheck.
Eine Zuzahlung leisten
Ihre Zuzahlung zu einem Riester Vertrag, der von uns betreut wird, erfolgt ganz einfach. Schreiben sie uns eine Email an: hueber[at]hueberversichert.de oder rufen Sie uns unter 0 7171 1819441 an. Sie erhalten dann umgehend das Zuzahlungsformular für Ihre Riesterrente.
Bis wann können Sie Ihre Zuzahlung leisten
Faktisch würde es ausreichen wenn Ihre Zuzahlung, unter Angabe der Vertragsnummer, am 31.12.2019 beim Versicherer eingeht. Praktisch empfehlen wir Ihnen jedoch die Zuzahlung bis spätestens 20.12.2019 an den Versicherer überwiesen zu haben. Damit sind Verzögerungen der Überweisung und Sachbearbeitung bei Banken und Versicherern, weitgehend ausgeschlossen.
Infos zur Riester Rente 2019, was müssen Sie noch beachten
Fondsgebundene Riester Renten
Haben Sie eine Fondsgebundene Riester Rente, sollten Sie die Anlagestrategie Ihres Vertrags regelmäßig überprüfen. Wir empfehlen unseren Mandanten dies einmal im Jahr zu tun. Unabhängig ob Sie sich beim Abschluss der Riester Rente für Fondsanlagen in Einzelfonds oder eine vermögensverwaltende- bzw. gemanagte Fondsvariante entschieden haben.
Klassische Riester Renten
Einige Versicherer haben die Zinssätze Ihrer klassischen Rentenversicherungsprodukte gesenkt. Sollten Sie von Ihrem Riesterrenten-Versicherer die Mitteilung einer Überschuss-Reduzierung / Zinssenkung erhalten haben, beraten Sie gerne ob eine Zuzahlung in diesen Vertrag Sinn macht oder ob es eventuell für sie andere oder bessere Alternativen gibt. Diesen Service bieten wir auch Nichtkunden an.
Bau-Riester
Grundsätzlich gibt es keinen expliziten Bau-Riester, denn seit der Reform des Riestergesetztes kann jeder Riestervertrag auch für den Wohnungbau einer eigengenutzen Immobilie verwendet werden. Ob und in wiefern dies Sinn macht sollten sie mit einem Riesterexperten, wie zum Beispiel hüber.versichert abklären.
Bausparriester
Eine Sonderform des Baussparens ist der Bauspar-Riester-Vertrag. Im Grunde funktioniert er nicht anders als ein normaler Riester-Vertrag. Anstatt einer Rente, fließt das Geld jedoch in die eigengenutzte Immobilie. Was Kunden oft nicht wissen, Ihre Rentenleistung die dem Riester-Bausparvertrag in einem Bau-Riester erspart haben muss versteuert werden. Vereinfacht gesagt, sie erhalten keine Extra-Rente müssen aber mehr Steuern bezahlen.
Riesterfonds und Banksparpläne Riester
Riesterfonds und Banksparpläne werden von verschiedenen Fondsgesellschaften und Banken angeboten. Auch hier gilt: Ob und in wiefern diese Sinn machen, sollten sie mit einem Riesterexperten, wie zum Beispiel hüber.versichert abklären.
Welche Form der Altersvorsorge spart eigentlich am meisten Steuern
Welche Form der Altersvorsorge am meisten Steuern spart, liegt nicht am Anlage- bzw. Sparprodukt sondern an Ihren Lebensumständen während der Arbeits- und auch der Rentenphase. Deshalb kann diese Frage pauschal nicht beantwortet werden. Gerne aber, beraten wir Sie welche Form der Altersvorsorge für Sie geeignet ist. Denn egal ob private Rentenversicherung, Riester-Rente, Basisrente, betriebliche Altersvorsorge, Fonds- und Investmentsparen, jede Anlageform hat ihre Vor- und Nachteile. Um das passende für Sie zu finden analysieren wir Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche und Ziele und entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen welches Produkt, von welchem Versicherer für Sie am sinnvollsten erscheint.
Sind Minuszinsen ein Thema?
Anders als bei immer mehr Banken, gibt es bei der Riesterrenten keinen Minuszins. Im Gegenteil, der Anbieter muss sicherstellen, dass Sie zu Rentenbeginn, mindestens die eingezahlten Beiträge sowie die erhaltenen Förderungen bekommen.
Achtung: kündigen Sie den Vertrag aber vorzeitig trifft dies nicht zu.
Deshalb lassen Sie sich immer von einem unabhängigen Experten beraten bevor sie einen Riestervertrag kündigen, wechseln oder umschichten. Denn gerade bei Riesterverträgen, kann man mit geschickter Gestaltung die einbezahlten Beiträge und Förderungen schützen.
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