Infos zur Basisrente 2019 - hüber.versichert

Infos zur Basisrente 2019

Viele unserer Kunden haben bereits eine Basisrente. Sie wird im Volksmund auch oft Rürup Rente genannt.

Steuern sparen mit der Altersvorsorge

Steuernsparen mit der Basisrente Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basisrente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihre Altersvorsorge mindert so Ihre Steuerlast.

Beiträge als Sonderausgaben

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 dann der volle Betrag angerechnet werden. Maximal können in 2019 88 % der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG abgesetzt werden. Der absolute Höchstbetrag liegt derzeit für Ledige bei 24.305 Euro und für zusammen veranlagte Verheiratete 48.610 Euro jährlich. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.

Zuzahlungen sind möglich

Infos zur Basisrente 2019 - Zuzahlungen sind möglich Die meisten unserer Basisrenten Kunden sparen in Ihre Basisrente mit monatlichen Beiträgen. Was viele jedoch nicht wissen oder vergessen haben, ist dass bei den allermeisten Basisrenten-Verträgen Zuzahlungen bis zu den oben aufgeführten Beträgen möglich sind. So können Sie mit Zuzahlungen Ihre Steuerlast im Jahr 2019 quasi in letzter Minute noch deutlich senken und schaffen sich gleichzeitig eine deutlich höhere Rente aus Ihrem Basisrenten-Vertrag.

Mehr Informationen

Rürup Rente Informationen Mehr Informationen zur Basisrente / Rürup Rente finden Sie auf dieser Homepage und unserer Sonderseite zur Basisrente.

Ihre Zuzahlung

Ihre Zuzahlung zu einem Rürup Vertrag der von uns betreut wird erfolgt ganz einfach. Schreiben sie uns eine Email an: hueber[at]hueberversichert.de oder rufen Sie uns unter 0 7171 1819441 an. Sie erhalten dann umgehend das Zuzahlungsformular für Ihre Basisrente.

Bis wann können Sie Ihre Zuzahlung leisten

Basis Rente zuzahlung empfohlen bis 20.12.2019 Faktisch würde es ausreichen wenn Ihre Zuzahlung, unter Angabe der Vertragsnummer, am 31.12.2019 beim Versicherer eingeht. Praktisch empfehlen wir Ihnen jedoch die Zuzahlung bis spätestens 20.12.2019 an den Versicherer überwiesen zu haben. Damit sind Verzögerungen der Überweisung und Sachbearbeitung bei Banken und Versicherern, weitgehend ausgeschlossen.

Infos zur Basisrente 2019, was müssen Sie noch beachten

Fondsgebundene Basisrenten

Haben Sie eine Fondsgebundene Basisrente, sollten Sie die Anlagestrategie Ihrer Basisrente regelmäßig überprüfen. Wir empfehlen unseren Mandanten dies einmal im Jahr zu tun. Unabhängig ob Sie sich beim Abschluss der Rürup Rente für Fondsanlagen in Einzelfonds oder eine vermögensverwaltende bzw. gemanagte Fondsvariante entschieden haben.

Klassische Basisrenten

Einige Versicherer haben die Zinssätze Ihrer klassischen Rentenversicherungsprodukte gesenkt. Sollten Sie von Ihrem Basisrenten-Versicherer die Mitteilung einer Überschuss-Reduzierung / Zinssenkung erhalten haben, beraten Sie gerne ob eine Zuzahlung in diesen Vertrag  Sinn macht oder ob es eventuell für sie andere oder bessere Alternativen gibt. Diesen Service bieten wir auch Nichtkunden an. 

Welche Form der Altersvorsorge spart eigentlich am meisten Steuern

Welche Form der Altersvorsorge am meisten Steuern spart, liegt nicht am Anlage- bzw. Sparprodukt sondern an Ihren Lebensumständen während der Arbeits- und auch der Rentenphase. Deshalb kann diese Frage pauschal nicht beantwortet werden.  Gerne aber, beraten wir Sie welche Form der Altersvorsorge für Sie geeignet ist. Denn egal ob private Rentenversicherung, Riester-Rente, Basisrente, betriebliche Altersvorsorge, Fonds- und Investmentsparen, jede Anlageform hat ihre Vor- und Nachteile. Um das passende für Sie zu finden analysieren wir Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche und Ziele und entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen welches Produkt, von welchem Versicherer für Sie am sinnvollsten erscheint.

Sind Minuszinsen ein Thema?

Minuszinsen auch bei Rürup Rente? Anders als bei immer mehr Banken, gibt es bei der Basisrente keinen Minuszins. Das heißt nicht, dass je nach Anlageform, Laufzeit und anderen Rahmenbedingungen, keine Verluste entstehen können. Gerade deshalb ist ein Beratungsgespräch so überaus wichtig. Denn auch hier gilt die Abwägung, welche Anlageform: Verzinslich, Fondsgebunden, Vermögensverwaltend und so weiter. Aber eben auch Einkommen, Lebensplanung, Gesundheit, Ziele, die Laufzeit und noch etliches mehr spielen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl Ihres Versicherers und Tarifs.

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